FAQ

Allgemeine Fragen

Ja. In unsere Kanzlei bietet unverbindliche Erstgespräche an, um eine grundsätzliche Erstinformation zu erteilen. Das Erstgespräch kostet EUR 36,00. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird das Erstgespräch direkt mit der Versicherung abgerechnet. Am besten Sie buchen online einen Erstberatungstermin oder rufen uns einfach an.

Unsere Mandanten werden bereits beim Erstgespräch umfangreich und transparent über die möglich anfallenden Kosten sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Chancen und Risiken informiert. Je nach Auftrag erfolgt eine faire Abrechnung nach Stundensatz oder Rechtsanwaltstarif. Insbesondere im Strafrecht werden auch Pauschalen angeboten. Die Kosten dieses Erstgespräches betragen EUR 36,00. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten über die Versicherung abgerechnet.

Sofern Sie über eine aufrechte Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt unsere Kanzlei die vollständige Abwicklung. Sowohl die Deckungsanfrage, als auch die laufende Berichterstattung und die direkte Verrechnung werden von unserer Kanzlei durchgeführt. Sie brauchen selbst keine, oft mühsamen Schritte setzen.

In diesem Fall empfehlen wir eindringlich, unverzüglich unsere Kanzlei zu kontaktieren. Auch Termine vor den Ermittlungsbehörden bedürfen einer Vorbereitung bzw. einer umfangreichen Aktenkenntnis. Fehler oder unüberlegte Handlungen im Ermittlungsverfahren können im weiteren Verfahren oft nicht mehr behoben oder ausgebessert werden.

Die Untersuchungshaft ist sowohl für den Inhaftieren, als auch für die Angehörigen oft eine gänzlich unbekannte Situation. Insbesondere der Beginn der Untersuchungshaft ist hektisch und für viele unüberschaubar. Die Entziehung der Freiheit ist mit viel Organisationsaufwand (Übergabe von persönlicher Bekleidung, Überweisung von Geld an die Justizanstalt, Vereinbarung von Besuchsterminen, Freischaltung der Telefonnummern naher Angehöriger und Freunde) verbunden. Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Strafrecht bieten wir einen Rundum-Service.

Auch hier ist unverzüglich ein Rechtsanwalt zu kontaktieren. Mit der Zustellung der Klage beginnt der Lauf der – je nach Verfahrensart unterschiedlichen – Fristen. Eine Versäumnis kann nachträglich oft nicht mehr saniert werden.

Als moderner Dienstleister bieten wir unseren Mandanten auch Onlinetermine via Microsoft Teams, Zoom, Skype oder WhatsApp an. Bitte kontaktieren Sie unsere Kanzlei zum Zwecke der Vereinbarung eines Termins und es wird Ihnen rechtzeitig per E-Mail ein dementsprechender Link übermittelt.