Rechtsanwalt für Familienrecht
Bei der Beratung und Vertretung in familiären Konfliktsituationen gilt es immer auch auf die individuelle Familienkonstruktion und die Bedürfnisse eventuell beteiligter Verwandte und Kinder Rücksicht zu nehmen. Bei Ehescheidungen übernehme ich die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es mir ein Anliegen vor allem im Bereich des Obsorge- und Kontaktrechtes eine dauerhafte und zukunftsfähige Lösung mit den Beteiligten zu erarbeiten, um das Kindeswohl bestmöglich zu berücksichtigen. Zudem verfolge ich mit meinen Mandanten in den Themenbereichen Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie bei der Vermögensaufteilung das Ziel, wirtschaftlich vernünftige und nachhaltige Einigungen zu erwirken.
Wo eine Einigung nicht möglich bzw. untragbar ist, setze ich die Ansprüche für meine Mandanten im streitigen gerichtlichen Verfahren durch. Ebenso unterstütze ich meine Mandanten in Unterhaltsstreitigkeiten, bei Vaterschaftsanerkenntnissen etc.
Um künftige (gerichtliche) Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, übernehme ich die Beratung zu und die Ausarbeitung von Eheverträgen.