Rechtsanwalt für Strafrecht

Eine strategische und durchdachte Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Daher empfehle ich meinen Mandanten bereits frühzeitig bei ersten Kenntnissen über ein mögliches gegen sie geführtes Strafverfahren meine Kanzlei zu kontaktieren. Bereits in diesem ersten entscheidenden Verfahrensstadium stehe ich meinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze sie im Zuge
von Vernehmungen bei den Ermittlungsbehörden, Hausdurchsuchungen und anderen staatlichen Zwangsmaßnahmen.

Während des Ermittlungsverfahrens und  vor Gericht setze ich die notwendigen Schritte und Maßnahmen, damit die Verfahrensrechte meiner Mandanten sichergestellt werden. Im Stadium der Hauptverhandlung vor Gericht ist eine gründliche und genaue Vorbereitung und Betreuung meiner Mandanten für eine erfolgreiche Strafverteidigung wesentlich.

Für Opfer einer Straftat biete ich die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schmerzengeld- und sonstigen Ersatzansprüchen im Wege der Privatbeteiligtenvertretung an.

RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT

Mag. Robert Rieger

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