In meiner Kanzlei biete ich auch umfassende Beratung zu den Themen Grundstückserwerb, Wohnungskauf und Bauvertragsrecht.
Ich übernehme die Erstellung, Ausarbeitung und Prüfung von Kauf-, Schenkungs- und Übergabeverträgen und ähnlicher Vertragswerke. In diesem Zusammenhang biete ich meinen Mandanten die komplette Abwicklung derartiger Verträge an. Diese umfasst sowohl die Einbringung von Grundbuchsgesuchen, die Einrichtung des Treuhandkontos und die treuhändische Abwicklung der Kaufpreistransaktion sowie die Berechnung von Steuern und Gebühren. Sämtliche Vertragsabwicklungen werden selbstverständlich nach den anwendbaren Bestimmungen und berufsrechtlichen Richtlinien der österreichischen Rechtsanwälte durchgeführt.
Jahrelange Erfahrung verfüge ich zudem in Streitigkeiten rund um das Eigentum und den Besitz von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Gerne unterstütze ich meine Mandanten in Dienstbarkeitsangelegenheiten (z.B. Wegerecht, Abwehr von Immissionen), Nachbarschaftsstreitigkeiten, Besitzstörungsverfahren, wohnungseigentumsrechtlichen Auseinandersetzungen etc.