Rechtsanwalt für Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Zur vorsorglichen Vermeidung von erbrechtlichen Streitigkeiten zwischen präsumtiven Erben rate ich meinen Mandanten zu einer vermögensrechtlichen Regelung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Das Angebot meiner Kanzlei umfasst die Erstellung von letztwilligen Verfügungen wie etwa Testamenten, Legaten und Kodizillen und sonstiger Vertragswerke. Nach der Analyse der individuellen
familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse berate ich meine Mandanten über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere auch hinsichtlich einer möglichen Regelung der Unternehmensnachfolge. Die anschließend ausgearbeiteten und unterfertigten Verträge können bei Bedarf im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte hinterlegt werden.
Im Erbfall vertrete ich die Interessen meiner Mandanten bei der Geltendmachung ihrer erbrechtlichen Ansprüche insbesondere hinsichtlich Pflichtteilsansprüche und der Abklärung nachlasszugehöriger Vermögengegenstände.