Monat: Juni 2023

Familienrecht: Anfechtung einer Vaterschaft

Der Vater eines Kindes ist gemäß § 144 ABGB der Mann, Während die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft im Verfahren außer Streitsachen erfolgt, ist das Vaterschaftsanerkenntnis in den §§ 145 ff ABGB geregelt. Die Vaterschaft oder Elternschaft ist prinzipiell durch persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde anzuerkennen, wobei auch ein Vaterschaftsanerkenntnis vor der Geburt des […]

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