In einem aktuellen Fall wurde meinem in Deutschland lebenden Mandanten, welcher seinen ordentlichen Wohnsitz unzweifelhaft in der Bundesrepublik hat, von den österreichischen Behörden der Führerschein entzogen. Die Folgen eines österreichischen Entziehungsverfahrens für Besitzer von ausländischen Lenkberechtigungen und Führerscheinen sind in der Bestimmung des § 30 FSG geregelt. Die Regelungen nach den §§ 24 ff FSG betreffen […]